Bildung und Teilhabe (BuT)
Nachhilfe ohne eigene Kosten möglich*
Erhalten Sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Dann können die Kosten für die Nachhilfe Ihres Kindes möglicherweise über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

*Bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach Bewilligung durch die zuständige Stelle. Über Art, Umfang und Dauer der Förderung entscheidet die jeweilige Behörde.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es umfasst verschiedene Leistungen rund um Schule, Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe – dazu kann auch außerschulische Lernförderung gehören.
Benötigt ein Kind zusätzliche Unterstützung, können die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Zuständig sind je nach Wohnort das Jobcenter, Sozialamt, die Stadt oder eine andere Bewilligungsstelle.
Wer kann Nachhilfe über Bildung und Teilhabe erhalten?
Eine Kostenübernahme kann grundsätzlich infrage kommen, wenn Ihr Kind eine Schule besucht, ein schulischer Förderbedarf besteht und Ihre Familie eine der folgenden Leistungen erhält:
In der Regel muss die Schule oder eine Lehrkraft den Förderbedarf bestätigen. CleverCoach entscheidet nicht über die Bewilligung – diese liegt immer bei der zuständigen Stelle.
Wann kann Lernförderung übernommen werden?
Eine Förderung kann beispielsweise infrage kommen bei Schwierigkeiten in einem oder mehreren Fächern, vorhandenen Lernrückständen, Problemen beim Verständnis des aktuellen Unterrichtsstoffs oder auf Empfehlung der Schule bzw. Fachlehrkraft. Die genauen Voraussetzungen können je nach Stadt, Kreis oder Behörde unterschiedlich sein.
So funktioniert es
Ihr Weg zur geförderten Nachhilfe.
Beratungsgespräch
Wir erklären den Ablauf, gehen auf die Schwächen Ihres Kindes ein und erstellen einen ersten Förderplan.
Probestunde vereinbaren
Die passende Lehrkraft meldet sich direkt bei Ihnen, um eine unverbindliche Probestunde zu vereinbaren.
Schulische Bestätigung
Der Antrag auf Förderbedarf wird bei der Schule eingereicht und von ihr bestätigt.
Antrag einreichen
Der Antrag geht an das Jobcenter oder die zuständige BuT-Stelle. Auf Wunsch übernehmen wir die Einreichung für Sie.
Bewilligung erhalten
Die Behörde legt Fach, Stundenumfang und Förderzeitraum fest.
Unterricht startet
Der Unterricht beginnt – wir unterstützen Sie zusätzlich bei der Abrechnung mit der zuständigen Stelle.

Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten
Welche Unterstützung konkret möglich ist, richtet sich nach Ihrer Stadt und der zuständigen Bewilligungsstelle. In der Regel helfen wir Ihnen bei:
Einzelunterricht – bei Ihnen zuhause oder online
Einzelunterricht
Ihr Kind erhält grundsätzlich Einzelunterricht. So kann sich die Lehrkraft gezielt auf Lernstand, individuelle Schwierigkeiten und Lerntempo Ihres Kindes konzentrieren.
Präsenzunterricht zuhause
Wir prüfen zunächst, ob eine geeignete Lehrkraft für den Unterricht bei Ihnen zuhause zur Verfügung steht – fachlich qualifiziert und persönlich passend.
Online-Einzelunterricht
Sollte kurzfristig keine passende Präsenzlehrkraft verfügbar sein, kann alternativ Online-Einzelunterricht geprüft werden. Ob dies von BuT übernommen wird, hängt von der jeweiligen Bewilligung ab.
Wir unterstützen alle Klassenstufen und Schulformen – von der Grundschule bis zur Berufsschule – sowie alle gängigen Fächer wie Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch und Naturwissenschaften. Werden mehrere Fächer benötigt, muss in der Regel jedes Fach einzeln bewilligt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Stadt und zuständiger Behörde können unterschiedliche Unterlagen verlangt werden. Typischerweise gehören dazu:
Sie können uns vorhandene Unterlagen zeigen – wir prüfen dann gemeinsam, welche nächsten Schritte noch fehlen.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe
Ist Nachhilfe wirklich ohne eigene Kosten möglich?
Muss das Kind versetzungsgefährdet sein?
Wer bestätigt den Förderbedarf?
Wie viele Stunden werden übernommen?
Können mehrere Fächer gefördert werden?
Kann die Nachhilfe zuhause stattfinden?
Ist Online-Nachhilfe möglich?
Muss die Familie zunächst selbst zahlen?
Was passiert nach Ablauf der Bewilligung?
Was passiert bei einer Ablehnung?
Jetzt Fördermöglichkeit prüfen lassen
Erhalten Sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Dann können die Kosten für die Nachhilfe Ihres Kindes möglicherweise vollständig übernommen werden.
Die Anfrage ist unverbindlich. Über die tatsächliche Kostenübernahme entscheidet die zuständige Behörde.