CleverCoach Nachhilfe

Bildung und Teilhabe (BuT)

Nachhilfe ohne eigene Kosten möglich*

Erhalten Sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Dann können die Kosten für die Nachhilfe Ihres Kindes möglicherweise über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

Einzelunterricht
Nachhilfe bei Ihnen zuhause
Alternativ Online-Einzelunterricht
Unterstützung bei Antrag und Abrechnung
Alle Klassen, Schulformen und Fächer
Lehrerin gibt einem Kind zu Hause Einzelunterricht

*Bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach Bewilligung durch die zuständige Stelle. Über Art, Umfang und Dauer der Förderung entscheidet die jeweilige Behörde.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es umfasst verschiedene Leistungen rund um Schule, Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe – dazu kann auch außerschulische Lernförderung gehören.

Benötigt ein Kind zusätzliche Unterstützung, können die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Zuständig sind je nach Wohnort das Jobcenter, Sozialamt, die Stadt oder eine andere Bewilligungsstelle.

Wer kann Nachhilfe über Bildung und Teilhabe erhalten?

Eine Kostenübernahme kann grundsätzlich infrage kommen, wenn Ihr Kind eine Schule besucht, ein schulischer Förderbedarf besteht und Ihre Familie eine der folgenden Leistungen erhält:

Bürgergeld
Wohngeld
Kinderzuschlag
Sozialhilfe
Grundsicherung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

In der Regel muss die Schule oder eine Lehrkraft den Förderbedarf bestätigen. CleverCoach entscheidet nicht über die Bewilligung – diese liegt immer bei der zuständigen Stelle.

Wann kann Lernförderung übernommen werden?

Eine Förderung kann beispielsweise infrage kommen bei Schwierigkeiten in einem oder mehreren Fächern, vorhandenen Lernrückständen, Problemen beim Verständnis des aktuellen Unterrichtsstoffs oder auf Empfehlung der Schule bzw. Fachlehrkraft. Die genauen Voraussetzungen können je nach Stadt, Kreis oder Behörde unterschiedlich sein.

So funktioniert es

Ihr Weg zur geförderten Nachhilfe.

Schritt 1

Beratungsgespräch

Wir erklären den Ablauf, gehen auf die Schwächen Ihres Kindes ein und erstellen einen ersten Förderplan.

Auch schnell per WhatsApp möglich
Schritt 2

Probestunde vereinbaren

Die passende Lehrkraft meldet sich direkt bei Ihnen, um eine unverbindliche Probestunde zu vereinbaren.

Schritt 3

Schulische Bestätigung

Der Antrag auf Förderbedarf wird bei der Schule eingereicht und von ihr bestätigt.

Schritt 4

Antrag einreichen

Der Antrag geht an das Jobcenter oder die zuständige BuT-Stelle. Auf Wunsch übernehmen wir die Einreichung für Sie.

Schritt 5

Bewilligung erhalten

Die Behörde legt Fach, Stundenumfang und Förderzeitraum fest.

Schritt 6

Unterricht startet

Der Unterricht beginnt – wir unterstützen Sie zusätzlich bei der Abrechnung mit der zuständigen Stelle.

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Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten

Welche Unterstützung konkret möglich ist, richtet sich nach Ihrer Stadt und der zuständigen Bewilligungsstelle. In der Regel helfen wir Ihnen bei:

Verständlicher Erklärung des Ablaufs
Prüfung vorhandener Unterlagen
Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Antrag
Bereitstellung erforderlicher Anbieterunterlagen
Unterstützung bei Rückfragen der zuständigen Stelle
Organisation einer passenden Lehrkraft
Abrechnung bewilligter Unterrichtsstunden mit der Behörde, soweit vorgesehen

Einzelunterricht – bei Ihnen zuhause oder online

Einzelunterricht

Ihr Kind erhält grundsätzlich Einzelunterricht. So kann sich die Lehrkraft gezielt auf Lernstand, individuelle Schwierigkeiten und Lerntempo Ihres Kindes konzentrieren.

Präsenzunterricht zuhause

Wir prüfen zunächst, ob eine geeignete Lehrkraft für den Unterricht bei Ihnen zuhause zur Verfügung steht – fachlich qualifiziert und persönlich passend.

Online-Einzelunterricht

Sollte kurzfristig keine passende Präsenzlehrkraft verfügbar sein, kann alternativ Online-Einzelunterricht geprüft werden. Ob dies von BuT übernommen wird, hängt von der jeweiligen Bewilligung ab.

Wir unterstützen alle Klassenstufen und Schulformen – von der Grundschule bis zur Berufsschule – sowie alle gängigen Fächer wie Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch und Naturwissenschaften. Werden mehrere Fächer benötigt, muss in der Regel jedes Fach einzeln bewilligt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Stadt und zuständiger Behörde können unterschiedliche Unterlagen verlangt werden. Typischerweise gehören dazu:

Antrag auf Lernförderung
Bestätigung der Schule oder Fachlehrkraft
Nachweis über die bezogene staatliche Leistung
Aktueller Bewilligungsbescheid
Angaben zu Fach, Klasse und Förderbedarf

Sie können uns vorhandene Unterlagen zeigen – wir prüfen dann gemeinsam, welche nächsten Schritte noch fehlen.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe

Ist Nachhilfe wirklich ohne eigene Kosten möglich?
Bei vollständiger Bewilligung können die genehmigten Kosten übernommen werden. In diesem Fall ist für die bewilligten Stunden ein Eigenanteil von 0 € möglich.
Muss das Kind versetzungsgefährdet sein?
Nicht zwingend. Entscheidend ist, ob die zuständige Stelle einen Förderbedarf anerkennt. Die Voraussetzungen können regional unterschiedlich sein.
Wer bestätigt den Förderbedarf?
In der Regel die Schule, eine Fachlehrkraft oder eine zuständige schulische Stelle.
Wie viele Stunden werden übernommen?
Der Stundenumfang wird durch die Behörde festgelegt und kann je nach Bedarf, Fach, Stadt und Bewilligung unterschiedlich sein.
Können mehrere Fächer gefördert werden?
Grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Fächer genehmigt wurden.
Kann die Nachhilfe zuhause stattfinden?
Wir prüfen vorrangig die Verfügbarkeit einer geeigneten Präsenzlehrkraft. Zusätzlich muss die Unterrichtsform von der zuständigen Stelle zugelassen sein.
Ist Online-Nachhilfe möglich?
Online-Einzelunterricht kann eine Alternative sein. Die Kostenübernahme hängt von der Bewilligung und den Vorgaben der Behörde ab.
Muss die Familie zunächst selbst zahlen?
Das Abrechnungsverfahren unterscheidet sich je nach Kommune. In vielen Fällen ist eine direkte Abrechnung zwischen CleverCoach und der zuständigen Stelle möglich.
Was passiert nach Ablauf der Bewilligung?
Bei weiterem Bedarf kann ein Folgeantrag erforderlich sein. Dieser sollte möglichst rechtzeitig gestellt werden.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Sie können die Begründung prüfen lassen und gegebenenfalls eine erneute Prüfung beantragen oder ergänzende Unterlagen einreichen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Jetzt Fördermöglichkeit prüfen lassen

Erhalten Sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Dann können die Kosten für die Nachhilfe Ihres Kindes möglicherweise vollständig übernommen werden.

Die Anfrage ist unverbindlich. Über die tatsächliche Kostenübernahme entscheidet die zuständige Behörde.