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Bildung und Teilhabe: So beantragen Sie kostenlose Nachhilfe

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CleverCoach

Viele Familien in Deutschland haben Anspruch auf staatliche Förderung für Nachhilfe – wissen es aber nicht. Das Programm Bildung und Teilhabe (kurz: BuT) unterstützt Kinder aus einkommensschwachen Familien gezielt bei schulischer Lernförderung. In diesem Artikel erklären wir, wer anspruchsberechtigt ist, wie der Antrag funktioniert und wie CleverCoach BuT-Familien bei der Umsetzung unterstützt.

Was ist Bildung und Teilhabe?

Bildung und Teilhabe ist ein staatliches Förderprogramm des Bundes, das Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu Bildung, Kultur und sozialer Teilhabe ermöglicht. Es wurde eingeführt, um Chancengleichheit zu fördern – unabhängig vom Geldbeutel der Familie.

Das Programm umfasst verschiedene Leistungsbereiche: Schulausflüge, Lernmaterialien, Mittagessen in der Schule, Vereinsmitgliedschaften – und eben auch Lernförderung, also Nachhilfe. Dieser letzte Punkt wird am häufigsten übersehen, ist aber für viele Familien besonders wertvoll.

Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe Nachhilfe?

Anspruch auf die Leistungen aus Bildung und Teilhabe haben Familien, die mindestens eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld (früher: ALG II / Hartz IV)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Kinderzuschlag (KiZ)
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wenn Ihre Familie eine dieser Leistungen erhält, besteht grundsätzlich Anspruch – unabhängig davon, ob Sie das bisher beantragt haben oder nicht. Viele berechtigte Familien nutzen die Förderung schlicht deshalb nicht, weil sie nicht wissen, dass sie existiert.

Was wird gefördert? Die Lernförderung im Detail

Für Nachhilfe relevant ist die sogenannte Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn:

  • das Kind das Lernziel der Klasse nicht erreicht oder zu gefährden droht
  • die schulischen Leistungen ohne Förderung weiter absinken würden
  • die Schule oder eine pädagogische Fachkraft den Förderbedarf bestätigt

Die Förderung muss also begründet sein – ein einfacher Wunsch nach Nachhilfe reicht nicht. In der Praxis stellt die Schule eine entsprechende Bescheinigung aus, die beim Antrag eingereicht wird. Der Prozess ist in den meisten Fällen unkompliziert, wenn der Bedarf klar erkennbar ist.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten und wird vom zuständigen Jobcenter oder Sozialamt im Einzelfall festgelegt. Nicht alle Kosten werden automatisch vollständig übernommen – aber ein erheblicher Teil kann abgedeckt werden. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Stelle über den genauen Umfang.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie Bildung und Teilhabe Nachhilfe

Der Antrag klingt bürokratisch – ist in der Praxis aber gut machbar. Hier ist der typische Ablauf:

Schritt 1: Zuständige Stelle ermitteln

Je nach Art der Sozialleistung, die Sie beziehen, ist eine andere Stelle zuständig:

  • Bürgergeld: Jobcenter
  • Sozialhilfe / Wohngeld / Kinderzuschlag: Sozialamt oder Jugendamt Ihrer Gemeinde
  • Asylbewerberleistungen: zuständige Behörde am Wohnort

Schritt 2: Schulbescheinigung einholen

Sprechen Sie mit der Klassenleitung oder der Schule Ihres Kindes. Die Schule stellt eine Bescheinigung aus, die den Förderbedarf bestätigt. Das ist ein Standardvorgang – Schulen kennen diesen Prozess.

Schritt 3: Antrag stellen

Reichen Sie den Antrag auf Lernförderung bei Ihrer zuständigen Stelle ein. Notwendige Unterlagen sind in der Regel:

  • aktueller Bewilligungsbescheid der Sozialleistung
  • Schulbescheinigung über den Förderbedarf
  • Ausweis / Personalausweis
  • ggf. Angebot oder Kostenvoranschlag des Nachhilfeanbieters

Schritt 4: Genehmigung erhalten

Nach Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Gutschein für Lernförderung. Dieser wird dann beim Nachhilfeanbieter eingereicht.

Schritt 5: Nachhilfe starten

Mit der Genehmigung können Sie direkt mit dem Nachhilfeunterricht beginnen. Der Anbieter rechnet die Leistung über den Bewilligungsbescheid ab.

CleverCoach und Bildung und Teilhabe – so funktioniert es

CleverCoach arbeitet mit BuT-berechtigten Familien zusammen. Das bedeutet konkret:

  • Wir kennen den BuT-Prozess und begleiten Sie von Anfang an
  • Wir stellen alle notwendigen Unterlagen und Kostennachweise für den Antrag bereit
  • Wir rechnen direkt über den Bewilligungsbescheid ab – kein Vorschuss für Sie
  • Ihr Kind erhält denselben individuellen Einzelunterricht zu Hause wie alle anderen CleverCoach-Schüler

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Familie Anspruch hat oder wie der Antrag in Ihrer Stadt konkret läuft – sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen kostenlos beim ersten Schritt.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe Nachhilfe

Muss ich den Antrag vor der Nachhilfe stellen?

Ja – die Genehmigung muss grundsätzlich vor Beginn der Nachhilfe vorliegen. Rückwirkende Bewilligungen sind möglich, aber nicht garantiert. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung kann verschiedene Gründe haben – zum Beispiel wenn der Förderbedarf nicht ausreichend begründet wurde. In diesem Fall haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Sprechen Sie die Schule an und bitten Sie um eine detailliertere Stellungnahme zum Förderbedarf Ihres Kindes.

Wie lange gilt die Bewilligung?

Das hängt von der zuständigen Stelle ab. In der Regel wird die Lernförderung für einen befristeten Zeitraum bewilligt – häufig für ein Schulhalbjahr oder Schuljahr. Danach muss der Antrag erneuert werden, sofern weiterhin Bedarf besteht.

Kann ich den Anbieter frei wählen?

Ja. Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, bei welchem Anbieter Ihr Kind Nachhilfe erhält – solange der Anbieter die BuT-Abrechnung akzeptiert und die notwendigen Nachweise liefern kann. CleverCoach ist ein anerkannter Anbieter für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe.

Zahle ich als Familie etwas dazu?

Das hängt vom Einzelfall und der Entscheidung der zuständigen Stelle ab. In vielen Fällen werden die Kosten vollständig übernommen. Ob ein Eigenanteil anfällt, erfahren Sie im Bewilligungsbescheid. Wir klären das gerne gemeinsam mit Ihnen.

Wie lange dauert der Antragsprozess?

Das variiert je nach Jobcenter oder Sozialamt. In manchen Städten geht es innerhalb weniger Tage, in anderen kann es zwei bis vier Wochen dauern. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig – nicht erst, wenn die nächste Klassenarbeit schon vor der Tür steht.

Was ist der Unterschied zwischen Lernförderung und normaler Nachhilfe?

Inhaltlich ist es dasselbe – individueller Unterricht zur Unterstützung Ihres Kindes. Der Unterschied liegt nur in der Finanzierung: Lernförderung über BuT bedeutet, dass der Staat die Kosten trägt, statt Sie selbst. Die Nachhilfe Kosten fallen für Sie dadurch deutlich geringer aus oder entfallen ganz.


Jetzt informieren – wir helfen beim ersten Schritt

Sie wissen noch nicht, ob Ihre Familie Anspruch hat? Oder der Antrag liegt schon vor und Sie suchen jetzt den richtigen Anbieter? Bei CleverCoach bekommt Ihr Kind individuelle Nachhilfe zu Hause – und wir begleiten Sie unkompliziert durch den BuT-Prozess. Kostenlos und ohne Mindestlaufzeit.

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